Wärme­versorgung beschäftigt viele Bürger­innen und Bürger

Wie sieht die künftige Wärmeversorgung in Mainz aus? In welchen Stadtbezirken kann die klimafreundliche Fernwärme ausgebaut werden? Wo sind Wärmepumpen oder andere dezentrale Versorgungsvarianten sinnvoll? Und was bedeutet dies für die Mieterinnen und Mieter und Hauseigentümer? Erste Antworten und Hinweise zu diesen Fragen gibt der Wärmemasterplan 2.0. Dieser wurde von der GEF Ingenieur AG im Auftrag der Mainzer Stadtwerke und unter Mitwirkung der Stadt Mainz erstellt und liegt jetzt vor. Der Wärmemasterplan ist eine Art Vorarbeit für die Kommunale Wärmeplanung, die in Mainz voraussichtlich bis Mitte 2026 verbindlich von der Stadt erarbeitet wird.

In einer Online-Veranstaltung am 26. September haben wir Bürgerinnen und Bürger über den Wärmemasterplan 2.0 informiert und Fragen beantwortet. Die Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie sich hier nachträglich anschauen.


Veranstaltung Waermemasterplan
Wärmemasterplan 2.0Aufzeichnung der Veranstaltung vom 26.09.23
Auf dieser Seite geben wir Ihnen außerdem weitere Antworten auf Fragen rund um das Thema, das viele Mainzerinnen und Mainzer aktuell bewegt.

Informationen zum Wärmemasterplan

  • Präsentation zum Wärmemasterplan
  • Wärmemasterplan
  • Pressemitteilung zum Wärmemasterplan
  • Anlage 1: Tabelle Neubaugebiete
  • Anlage 2: Fragenkatalog
  • Anlage 3: Technologiesteckbriefe
  • Anlage 4: Gebietssteckbriefe
  • Präsentation Steckbriefe

Allgemeine Fragen zur Wärmewende

  • Warum gibt es überhaupt einen Wärmemasterplan 2.0 für Mainz? 
    Der Mainzer Stadtrat hat 2021 entschieden, dass die Landeshauptstadt bis spätestens 2050 klimaneutral werden soll, möglichst auch früher, idealerweise soll dieses Ziel bereits 2035 erreicht werden.
    Mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie wird aktuell für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Damit die Energiewende gelingt, muss daher auch der CO2-Ausstoß im Wärmebereich drastisch gesenkt werden. Dies soll vor Ort durch eine Kommunale Wärmeplanung forciert werden, zu der größere Städte und Gemeinden verpflichtet sind. Auch Mainz. Der Wärmemasterplan der Mainzer Stadtwerke AG ist eine Vorarbeit für diese Kommunale Wärmeplanung, die bis Mitte 2026 vorliegen muss. 
  • Wie heizen die Mainzerinnen und Mainzer aktuell?
    Bei der Erzeugung von Raumwärme kommen nach wie vor zu einem weit überwiegenden Anteil Erdgas sowie Heizöl zum Einsatz. Der Anteil erneuerbarer Energien beträgt in der Erzeugung von Raumwärme in privaten Haushalten bundesweit aktuell lediglich circa 18 Prozent. In Mainz sind etwa 3000 der mehr als 40 000 Gebäude an die Fernwärme angeschlossen. Da es sich dabei  überwiegend um größere Liegenschaften handelt, ist der Anteil der Fernwärme an der Wärmeversorgung in Mainz aber deutlich größer. Wärmepumpen gibt es im Stadtgebiet aktuell übrigens mehr als 700.   
  • Was macht der Gesetzgeber, um die Wärmewende voranzubringen?
    Im Sommer 2023 wurde in Berlin die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes nach langen Diskussionen auf den Herbst verschoben. Auch wenn in den kommenden Monaten noch weitere Änderungen möglich sind, so ist die Richtung klar: Mittel- und langfristig wird das Heizen mit Erdöl und Erdgas oder Kohle nicht mehr möglich sein, die Politik setzt stattdessen vor allem auf mehr Erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung, auf den Ausbau der Fernwärme und den Umstieg auf Wärmepumpen, die mit Ökostrom betrieben werden können.
  • Wie soll die Wärmewende vor Ort konkret umgesetzt werden?
    Die Gemeinden werden vom Bund verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – also auch Mainz – müssen einen solchen Kommunalen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 vorlegen. Der Wärmeplan ist spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen. 
  • Also passiert vor Mitte 2026 erst mal nichts?
    Nein, die Stadt Mainz und die für die Versorgungsnetze zuständige Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke AG erarbeiten bereits seit Mitte 2022 mit Hilfe eines externen Gutachters den Wärmemasterplan 2.0. Der WMP 2.0 baut auf den ersten Wärmemasterplan aus dem Jahr 2015 auf und stellt eine Vorarbeit für die Kommunale Wärmeplanung dar.

Fragen & Antworten zum Wärmemasterplan 2.0

  • Wer hat an der Erstellung des Wärmemasterplans mitgewirkt?
    Neben dem externen Fachbüro GEF Ingenieur AG, haben hier verschiedene Wärme- und Energieexperten der Stadtwerke-Unternehmensgruppe und Experten der Stadtverwaltung mitgearbeitet.
  • Wer hat an der Erstellung des Wärmemasterplans mitgewirkt?
    Neben dem externen Fachbüro GEF Ingenieur AG, haben hier verschiedene Wärme- und Energieexperten der Stadtwerke-Unternehmensgruppe und Experten der Stadtverwaltung mitgearbeitet.
  • WMP 2.0 deutet ja darauf hin, dass es bereits früher einen Wärmemasterplan für Mainz gegeben hat?
    Das ist richtig. Der jetzige Wärmemasterplan 2.0 ist die konsequente Fortschreibung und inhaltliche Erweiterung des Wärmemasterplans für Mainz aus dem Jahr 2015.
  • Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Untersuchungen?
    Seit 2015 haben sich die Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Wärmeversorgung stark verändert. Mit der Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung 2021 die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Darüber hinaus hat die Stadt Mainz 2021 die Treibhausgasneutralität idealerweise bis 2035 durch den Stadtrat beschlossen. Im Jahr 2022 wurde der „Masterplan 100 % Klimaschutz der Stadt Mainz“ erstmalig fortgeschrieben und diverse Klimaschutzmaßnahmen sind damit auf den Weg gebracht. Dabei steht unter anderem auch die Wärmeversorgung in Form eines überarbeiteten Wärmemasterplans im Fokus.
  • Was sind die Ziele des WMP 2.0?
    Die Untersuchung soll Antworten auf die Frage liefern, wie das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Mainzer Stadtgebiet erreicht werden kann. Dazu wurde geprüft, welche Gebiete oder Stadtteile in Mainz sich aus Sicht der Experten für welche Wärmetechnologie eignen – also wo sollte sinnvollerweise die Fernwärme ausgebaut werden, wo sind eher Wärmepumpen die bessere Wahl und wo eventuell andere dezentrale Wärmetechnologien.
  • Wie sind die Gutachter vorgegangen? 
    Es gab ein mehrstufiges Vorgehen. Zunächst einmal wurden die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert. Daran schloss sich eine Bürgerpartizipation mit Interviews von Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenvertretern an. Die Gutachter versuchten so die Frage zu klären, wie eine Wärmewende gestaltet werden muss, damit die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern möglichst groß ist und die Umsetzung erfolgreich wird. Zusätzlich erfolgte eine grundsätzliche Bewertung unterschiedlicher Wärmeerzeugungstechnologien unter wirtschaftlichen, ökologischen und sozio-ökonomischen Gesichtspunkten. Welche Vor- und Nachteile hat die Fernwärme? Wo sind die Stärken und Schwächen einer dezentralen Versorgung mit Wärmepumpen oder Wasserstoff?  Wo gibt es welches Potenzial im Stadtgebiet für neue möglichst klimaneutrale Nahwärmenetze? Das Mainzer Stadtgebiet wurde schließlich in 35 Teilbereiche untergliedert und für jedes Gebiet anhand der bereits vorhandene Wärmeversorgung, der Gebäudestrukturen sowie der Wärmeverbräuche geschaut, welche Wärmetechnologien sich für welche Gebiete am besten eignen.

Fragen zu den Ergebnissen des Wärmemasterplans

  • Wie bewerten die Gutachter im Wärmemasterplan 2.0 die unterschiedlichen Arten der Wärmeerzeugung im Hinblick auf die Technik, auf die Wirtschaftlichkeit und Ökologie sowie rechtliche Rahmenbedingungen?
    Diese Kriterien wurden für jede Art der Wärmeversorgung untersucht und eine Reihenfolge gebildet. Auf dem ersten Rang landet die Fernwärme, gefolgt von der Luftwärmepumpe, der Erdwärmepumpe und Holzpelletkesseln sowie wasserstofffähigen Erdgaskesseln. Reine mit Erdgas betriebene Heizungen oder Ölheizungen erfüllen dagegen verbindliche ökologische und rechtliche Kriterien nicht, die für die Dekarbonisierung notwendig sind. Schlussfolgerung der Gutachter: Die Fernwärme sollte massiv ausgebaut werden, da diese langfristig und kostengünstig regenerative Wärme zur Verfügung stellen kann.
     
    Sofern Fernwärme nicht möglich ist oder andere Rahmenbedingungen herrschen, die einen Anschluss an die Fernwärme erschweren, stellt die Luftwärmepumpe, gefolgt von der Erdwärmepumpe die nächstbessere Lösung für den Wärmeverbraucher dar. Die Luftwärmepumpen hat hierbei einen geringen Punktevorsprung vor der Erdwärmepumpe, beide Technologien erfüllen aber in ähnlichem Maße die gestellten Anforderungen. Aus wirtschaftlicher Sicht weisen Erdwärmepumpen aufgrund der höheren Effizienz bessere Wärmegestehungskosten auf, sind jedoch in ihrer Anschaffung aufgrund der benötigten Erdsonden teurer.  Erdgaskessel stellen im Sinne des WMP 2.0 dagegen keine klimaneutrale Wärmelösung dar, der Neueinbau von reinen Erdgaskesseln sollte daher vermieden werden.
  • Was sind die Gebiete oder Stadtteile, in denen der Ausbau der Fernwärme sinnvoll ist?
    Im Rahmen der Untersuchung zur Wärmeversorgungseignung konnten sieben Gebiete identifiziert werden, welche als Fernwärme-Vorranggebiet möglichst flächendeckend mit Fernwärme erschlossen werden sollen. Besonders hervorzuheben sind hierbei das Gebiet Neustadt, sowie die Gebiete der Altstadt. In diesen Gebieten treten die höchsten Wärmedichten im Mainzer Stadtgebiet auf, zusätzlich weist das Gasnetz insbesondere in den Gebieten Neustadt und Altstadt Nord einen hohen kurzfristigen Erneuerungsbedarf auf. Aufgrund dieser Randbedingungen wird empfohlen, diesen Gebieten eine hohe Priorität im Rahmen der Wärmewende einzuräumen und zeitnah die Planung für eine gebietsweite Umstellung auf Fernwärmeversorgung anzustoßen.
    Das Gebiet Lerchenberg nimmt bei den identifizierten Fernwärme-Vorranggebieten eine Sonderrolle ein, da dieses ein Fernwärme Satzungsgebiet ist und über kein Gasnetz verfügt. Das Gebiet der Universität nimmt ebenfalls eine Sonderrolle ein, da dieses zum heutigen Zeitpunkt bereits Großteils mit Fernwärme vollversorgt wird. Zusätzlich wurde auch das Gebiet Oberstadt-Mitte als sehr geeignet für den Fernwärmeausbau identifiziert. 
  • Was davon kann wie schnell konkret umgesetzt?
    In Mainz gibt es aktuell noch mehrere zehntausend Haushalte, die mit Gas oder Erdöl heizen. Mittels beispielsweise der Anzahl an umzustellenden Gasanschlüssen auf alternative Erzeugungstechniken bzw. Fernwärme und den damit verbundenen Bauarbeiten für Leitungsbau, Anlagenplanungen, etc. haben die Gutachter die Zeithorizonte für die Umsetzung der Wärmewende in Mainz abgeschätzt sowie die Möglichkeit der vollständigen Umsetzung für die Jahre 2030, 2035 und 2045 bewertet. Hierbei zeigt sich, dass beispielsweise ein Fernwärme-Ausbau wie er im Rahmen des WMP 2.0 vorgeschlagen ist, bis 2030 nicht realistisch erscheint und 2035 extrem ambitioniert ist. Dahingehend kann nach heutigen Schätzungen das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vermutlich erreicht werden.
  • Wo kann ich weitere Informationen bekommen zum Wärmemasterplan?
    Der Wärmemasterplan 2.0 ist auf der Internetseite der Mainzer Stadtwerke sowie der Stadt Mainz veröffentlicht.

    Am Dienstag, 26. September 2023, wurden alle Ortsbeiräte und die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in einer Online-Veranstaltung von der Mainzer Umweltdezernentin Janina Steinkrüger und Stadtwerke-Vorstand Dr. Tobias Brosze über den Wärmemasterplan informiert. Am selben Tag wurde abends eine Online-Infoveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger angeboten. Die Sendung wurde aufgezeichnet und kann auf dieser Internetseite abgerufen werden. (siehe Stream oben)
  • Haben wir in Mainz genug Fernwärme für einen massiven Ausbau?
    Von der Mainzer Fernwärme GmbH, die in Mainz die Fernwärme bereitstellt, gibt es dazu ein klares „Ja“. Hauptstandort für die Fernwärmeerzeugung ist die Ingelheimer Aue. Dort stehen zwei große Kraftwerke, das Gas- und Dampfturbinenkraftwerk und das neue Blockheizkraftwerk. Alleine die Wärmeleistung dieser beiden Kraftwerke reicht aus, um Mainz auch am kältesten Tag des Jahres mit genügend Wärmeleistung zu versorgen. Es gibt auf der Ingelheimer Aue zudem weitere Anlagen, die heute bereits genutzt werden und die auch bei einem wachsenden Wärmebedarf zur Verfügung stehen: Dazu zählen das Müllheizkraftwerk und die Klärschlammverbrennung sowie ein zusätzlicher Elektroheizer, der aus Strom Fernwärme erzeugen kann. Im Stadtgebiet gibt es außerdem zwei separate Heizwerke, die heute schon Spitzenlasten abdecken können und zur Reserve bereitstehen.
  • Gibt es schon einen Plan, wie die Fernwärme klimaneutral werden kann, bisher ist sie es ja nur zum Teil?
    Ja, es gibt bereits einen Transformationsplan für die Fernwärme. Dieser Plan konzentriert sich auf die Frage, wie die Fernwärme heute und künftig möglichst klimaschonend produziert werden soll. Aktuell sind etwa 30 Prozent der Mainzer Fernwärme klimaneutral hergestellt. Bis 2045 sollen oder müssen es 100 Prozent sein. Eine Option, um dieses Ziel zu erreichen, ist das neue Rechenzentrum, dass auf dem KMW-Gelände auf der Ingelheimer Aue geplant ist. Spatenstich dafür ist im Herbst 2023. Hier wird künftig mit einem relativ großen technischen Aufwand die Abwärme, die dieses Rechenzentrum erzeugt, für die Fernwärme genutzt werden können. Es gibt darüber hinaus weitere Ideen zum Bau von zusätzlichen Wärmepumpen-Großanlagen – etwa zur Nutzung des Abwassers der städtischen Kläranlage, der Müllverbrennung oder des Rheins. Möglicherweise spielen zu einem späteren Zeitpunkt auch regenerative Gase bei der Fernwärmeproduktion eine Rolle.
  • Wie sieht im Wärmemasterplan 2.0 die genaue Abgrenzung zwischen zwei Gebieten aus? Die Kartendarstellungen sind sehr grob gewählt. Wo verläuft da die Grenze zwischen dem einen und dem anderen Gebiet?
    Die Einteilung des Mainzer Stadtgebiets in die 35 einzelnen Gebiete und deren Einteilung in die fünf Wärmeversorgungskategorien ist im Wärmemasterplan 2.0 noch nicht straßenscharf.  Aktuell ist man bei den Untersuchungen noch nicht so weit, dass man ganz genau festlegen könnte, welcher Straßenzug oder gar welches Gebäude  sich exakt für welche Art der Wärmeversorgung eignet. Das geschieht erst im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung, die jetzt erarbeitet wird und die bis Mitte 2026 von der Stadt Mainz fertiggestellt wird. Bei der Kommunalen Wärmeplanung wird die Frage der Wärmeversorgung straßenscharf oder sogar gebäudescharf beantwortet werden müssen. Aktuell bietet der Wärmemasterplan lediglich Hinweise, was die Experten empfehlen und wohin die Reise in einem Stadtgebiet aus fachlicher Sicht gehen sollte. Allerdings sind die Einordnungen des Wärmemasterplans sicher mehr als nur Fingerzeige.
  • Wird im Nachhinein eine Übersichtskarte veröffentlicht, auf der die Straßen ersichtlich sind, damit man deutlich sieht, in welchem Gebiet die eigene Straße liegt?
    Nein. Das ist nicht vorgesehen. Die etwas ungenaue Abgrenzung bei den jetzt veröffentlichten Karten gibt den derzeitigen Planungsstand wieder. Aktuell ist man einfach bei den Überlegungen noch nicht so weit, dass man straßenscharf festlegen könnte, welches Areal sich für welche Art der Wärmeversorgung eignet. Deshalb macht eine kleinteiligere Zuordnung und eine grafische Darstellung auf Straßen- oder Gebäudemaßstab mit der entsprechender Detailtiefe derzeit keinen Sinn.
    Wichtig zu wissen: Die Zuordnung der 35 Stadtgebiete in eine der fünf Wärmeversorgungskategorien mit den entsprechenden farbigen Hinterlegungen auf der Gesamtkarte bedeutet nicht, dass in einem Gebiet komplett nur die von den Gutachtern vorgeschlagene Versorgungsoption möglich ist. So führt beispielsweise die Einstufung in ein „Fernwärme-Vorranggebiet" (dunkelgrün) nicht automatisch dazu, dass das komplette Gebiet künftig zu 100 Prozent mit Fernwärme versorgt wird. Nach jetzigem Stand wird das sicher für die allermeisten Gebäude und Straßenzüge in einem solchen dunkelgrünen Gebiet gelten, aber nicht für alle. Und umgekehrt bedeutet die Zuordnung eines Gebietes in die Kategorie „Dezentrale Versorgung“ nicht automatisch,  dass hier alle Gebäudebesitzerinnen und - besitzer sich Wärmepumpen zulegen sollten/müssen. Möglicherweise gibt es in diesen Gebieten auch Areale, die durch Nahwärmenetze versorgt werden können. Details dazu werden in der kommunalen Wärmeplanung festgelegt.
  • Wie lange habe ich Zeit mich umzustellen bzw. mich an das Fern­wärmenetz anschließen zu lassen, wenn ich eine neue funktionsfähige Gas­heizung habe?
    Funktionierende Gasheizungsanlagen dürfen vorerst weiter betrieben werden, kurzfristig ändert sich hier also erst mal nichts! Mittel- und langfristig werden in Deutschland allerdings viele Eigentümerinnen und Eigentümer von konventionellen Heizsystemen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, Abschied nehmen müssen. Unabhängig davon, ob diese sich für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe oder andere Alternativen entscheiden. Obwohl ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen und eine direkte Verpflichtung zur Wärmepumpe aufgehoben wurden, bleibt der Kernbestandteil bestehen: Gemäß dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) müssen ab 2024 neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 
    Seit dem der Gesetzentwurf mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 19. April 2023 bekannt wurde, kursieren Gerüchte, dass ab dem 1. Januar 2024 alle Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ausgetauscht werden müssen. Das stimmt jedoch nicht. Solange die Heizung ordnungsgemäß funktioniert, sind Eigentümerinnen und Eigentümer auch nach 2024 nicht verpflichtet, aktiv zu werden. Selbst im Falle eines Reparaturbedarfs darf die alte Heizung wieder instandgesetzt werden.  
    Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes sieht lediglich vor, dass ab 2024 bei neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten sicherzustellen ist, dass die installierte Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Bei Bestandsgebäuden und anderen Neubauten sollen die Kommunen zuerst Pläne vorlegen, wie der klimafreundliche Umbau örtlich funktionieren soll - ob etwa Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden. Das wäre in Mainz die Kommunale Wärmeplanung, die die Stadt Mainz bis Mitte 2026 vorlegen muss.
  • Wie wird künftig die Gasversorgung sichergestellt, wenn zwar tendenziell immer weniger Leute eine Gasheizung betreiben, es aber im Stadtgebiet eine ganze Reihe von recht neuen Gasheizungen gibt, die sicher noch mehr als zehn Jahre funktionieren?
    Erst einmal werden die Gebiete, die heute eine Gasversorgung haben, weiter mit Erdgas versorgt werden. Wie lange noch, ist unklar, aber in den nächsten Jahren sicher noch. Aktuell dürfen die Gasnetze auch nicht einfach stillgelegt werden. Auf Bundesebene gibt es aktuell noch keine Antwort auf die Frage, wann beispielsweise ein Gasversorger wie die Mainzer Netze GmbH  in einem Gebiet gezielt die Gasversorgung wird einstellen können, wenn immer weniger Verbraucher Gasheizungen betreiben. Da gibt es also noch Regelungsbedarf.
  • Wie erfahre ich, ob und wann mein eigenes Gebäude ans Fernwärmenetz angeschlossen wird?
    Erste Hinweise liefert der Wärmemasterplan 2.0 mit der Einteilung der 35 Stadtgebiete. In einem „Fernwärme-Vorranggebiet“ ist beispielsweise die Wahrscheinlichkeit, dass hier relativ zeitnah schrittweise eine entsprechende Versorgung aufgebaut wird, wesentlich größer als in einem zur  „dezentralen Versorgung“ zugeordneten Stadtbereich. Gebäudescharf wird die Frage der Fernwärmeanschlussmöglichkeiten und des Zeitpunktes dafür mit dem Vorliegen der Kommunalen Wärmeplanung genauer beantwortet – also spätestens Mitte 2026.
  • Wo kann ich mich zusätzlich über das Thema Wärmewende, Energieeinsparungen und Gebäudesanierung informieren?
    Es gibt unter anderem ein städtisches Beratungsprogramm zum Thema Gebäudeenergie, das von der Mainzer Stadtverwaltung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz angeboten und durch Fördermittel der Mainzer Stiftung für Energieeffizienz und Klimaschutz ergänzt wird. Das Programm wird aktuell gehalten und berücksichtigt auch die jüngsten Entwicklungen zum Gebäudeenergiesetz (GEG).
    Eine individuelle Beratung bietet der städtische Umweltladen in der Steingasse 3-9 in Mainz an. Information gibt es auch im Internet unter der Adresse https://www.mainz.de/microsite/klimaneutral/klimaaktiv/mitmachen/energieberatung.php

    Tipps zur energetischen Sanierung von Gebäuden gibt auch der Sanierungsrechner der Rheinhessen-Sparkasse online unter www.rheinhessen-sparkasse.de/sanieren