Kategorien: Stadtwerke AG
16.12.2024

Neues Förderprogramm für PV-Speicher Stiftung unterstützt Privatleute und Sportvereine

Die Stadt Mainz und die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz unterstützen Privatleute und Sportvereine mit einem neuen Förderprogramm. Für die Anschaffung von Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu errichteten PV-Anlage im Mainzer Stadtgebiet gibt es dabei einen finanziellen Zuschuss. 

Das kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz hat dieses Förderprogramm ermöglicht. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach der Leistung des Batteriespeichers und der Größe der PV-Anlage. Die finanzielle Förderung beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Speichers. Bei Privatleuten werden maximal 1500 Euro Zuschuss gezahlt, bei Sportvereinen mit vereinseigenen Sportstätten bis zu 4500 Euro. Das Förderprogramm ist auf ein Gesamtvolumen von bis zu 500 000 Euro abschließend begrenzt.

Beitrag zur Klimaneutralität und Entlastung des Stromnetzes

„Wir verfolgen als Landeshauptstadt Mainz mit der Umsetzung des Masterplans 100 % Klimaschutz´ das ehrgeizige Ziel, bereits 2035 klimaneutral zu werden“, erläutert die Mainzer Umweltdezernentin Janina Steinkrüger. Sie ist zusammen mit Stadtwerke-Vorständin Kerstin Stumpf auch im Vorstand der Mainzer Stiftung, einer Stiftung der Mainzer Stadtwerke. Die klimaneutrale und regionale Energieerzeugung spiele dabei eine entscheidende Rolle für das Erreichen der Reduktionsziele, so Steinkrüger. „Deshalb begrüße ich es sehr, dass die Mainzer Stiftung nach dem 1,25 Millionen Euro großen Förderprogramm für Dach-Photovoltaikanlagen und Balkon-PV-Anlagen im Jahr 2023 nun auch die Anschaffung von Batteriespeichern finanziell massiv unterstützt.“

Stadtwerke-Vorständin Kerstin Stumpf weist auf die zunehmende Bedeutung von zusätzlichen Speichermöglichkeiten für das Gelingen der Energiewende hin: „Es gibt in Mainz aktuell bereits mehr als 5.600 PV-Anlagen. Gleichzeitig sind aber nur etwa 2.200 Batteriespeicher installiert. Diesen Anteil möchten wir mit dem neuen Förderprogramm erhöhen. Batteriespeicher können uns dabei helfen, das Stromnetz zu entlasten, wenn beispielsweise im Sommer mehr Photovoltaikstrom erzeugt als verbraucht wird.“

Volker Hans, Dezernent für Fördermittelmanagement, ergänzt: „Aus eigener Erfahrung mit meinem Batteriespeicher, den ich seit acht Jahren in meinem Eigenheim nutze, weiß ich, dass die Haushalte die Nutzung des Eigenstroms mit einem Speicher mehr als verdoppeln können. Dadurch wird die Anschaffung einer Photovoltaikanlage sehr viel schneller wirtschaftlich! Es ist erfreulich, dass die Landesfördermittel aus der KIPKI-Förderung uns helfen, die Nutzung der Solarenergie vorantreiben zu können, was angesichts der aktuell noch geringen Quote im Vergleich zur Gesamtzahl der in Mainz geeigneten Dachflächen dringend geboten ist!“

Förderung für neue PV-Anlagen

Die Antragstellung ist für Privatpersonen und Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten betreiben, möglich. Gefördert wird maximal im Verhältnis 1:1 (Batteriespeicherkapazität pro Kilowattstunde zur Leistung der Photovoltaikanlage pro Kilowattstundepeak). Eine über dieses Verhältnis übersteigenden Speicherkapazität ist nicht förderfähig, die Förderhöhe wird gegebenenfalls anteilig reduziert.

Die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit einem Speicher ist über das neue Förderprogramm der Mainzer Stiftung allerdings nicht möglich. Die Anlagenkomponenten müssen fachgerecht montiert und angeschlossen werden, sowie den einschlägigen nationalen und internationalen Normen (zum Beispiel CE-Richtlinie) und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers Mainzer Netze GmbH entsprechen. Die Errichtung und Inbetriebnahme des Batteriespeichers müssen dem Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Die förderfähige Batteriespeicheranlage muss in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 neu errichtet werden - entscheidend ist das Datum der Schlussrechnung.

Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Prototypen sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen. Der Batteriespeicher muss mit einer neuen PV-Anlage und dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein. Der Standort muss im Mainzer Stadtgebiet liegen. Die Mindestgröße der PV-Anlage beträgt 3 kWp für die Speicherförderung. Die Anlage ist mindestens zehn Jahre lang zu betreiben. Für die Berechnung der Förderung wird die nutzbare Kapazität des Batteriespeichers als Berechnungsgrundlage verwendet. Es werden keine Blei- oder Blei-Gel-Batteriespeicher gefördert. Pacht-, Miet- und ähnliche Modelle sind ebenfalls nicht förderfähig.

 

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